Konkret e.V.
Konkret e.V.

Beitragsordnung des Konkret eV

1.) Jedes Mitglied hat seinen Jahres-Mitgliedsbeitrag im Laufe des Januars
      zu zahlen.

2.) Das kann durch die Gewährung eines Abbuchungsauftrages (Einzugs-
      ermächtigung), durch Einzahlung auf das vom Vorstand bestimmte Bank-

      konto oder durch Barzahlung beim Kassenwart erfolgen.

3.) Jeder Monat Verspätung bedingt einen Säumniszuschlag von 1,- Euro,
      ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf.

4.) Die Höhe richtet sich nach der Art der Mitgliedschaft:
      Euro im Jahr

      - Einzelmitgliedschaft = 12,-

      - Einzelmitgliedschaft mit reduziertem Beitrag
         (für Jugendliche, Auszubildende, Geringverdiener) = 6,-

      - Familienmitgliedschaft = 18,-  

      - Juristische Personen = 50,-

5.) Diese Beitragsordnung ist Bestandteil der Satzung des Konkret eV

      und kann von einer ordnungsgemäßen Mitgliederversammlung mit
      einfacher Mehrheit geändert werden.