1.) Jedes Mitglied hat seinen Jahres-Mitgliedsbeitrag im Laufe des Januars
zu zahlen.
2.) Das kann durch die Gewährung eines Abbuchungsauftrages (Einzugs-
ermächtigung), durch Einzahlung auf das vom Vorstand bestimmte Bank-
konto oder durch Barzahlung beim Kassenwart erfolgen.
3.) Jeder Monat Verspätung bedingt einen Säumniszuschlag von 1,- Euro,
ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf.
4.) Die Höhe richtet sich nach der Art der Mitgliedschaft:
Euro im Jahr
- Einzelmitgliedschaft = 12,-
- Einzelmitgliedschaft mit reduziertem Beitrag
(für Jugendliche, Auszubildende, Geringverdiener) = 6,-
- Familienmitgliedschaft = 18,-
- Juristische Personen = 50,-
5.) Diese Beitragsordnung ist Bestandteil der Satzung des Konkret eV
und kann von einer ordnungsgemäßen Mitgliederversammlung mit
einfacher Mehrheit geändert werden.